Teilnahmebedingungen
Spielregeln Kurse/Workshops
(Allgemeine Geschäftsbedingungen Bildungswerk Kulturgut/Kulturgut gGmbH)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln des Vertragsverhältnis zwischen dem Bildungswerk Kulturgut (der Kulturgut gGmbH) und den Kursteilnehmenden. Mit Eingang der Anmeldung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der Kulturgut gGmbH und dem/r Kursteilnehmenden zustande.
§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen/Workshops kann nur schriftlich (auch Fax/online) mit
dem Anmeldeformular des Bildungswerkes Kulturgut vorgenommen werden. Mit der
Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Programmheft
und auf der Homepage des Bildungswerkes Kulturgut veröffentlicht sind, anerkannt.
Die Anmeldung für einen Workshop muss spätestens fünf Tage vor Beginn vorliegen.
Anmeldebestätigungen werden nicht versandt. Falls ein Kurs noch nicht ausgebucht ist,
kann die erste Stunde als kostenfreie Probestunde genutzt werden. Dies ist jedoch nur
möglich, wenn sich der/die Interessent/in noch nicht rechtsverbindlich angemeldet hat.
Ausgefallene Kursstunden werden ggf. auch an einem anderen Tag mit einer anderen
Kursleitung und zu einer anderen Uhrzeit nachgeholt. Der/Die Teilnehmer/in hat keinen
Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozenten/in.
§ 3 Beginn, Dauer und Ort
Beginn, Dauer und Ort der Kurse/Workshops werden im Programmheft sowie der Homepage des Bildungswerkes Kulturgut veröffentlicht.
§ 4 Gebühren
Bei der verbindlichen Anmeldung für einen Kurs/Workshop wird die gesamte Kurs/Workshopgebühr fällig. Nach rechtsverbindlicher Anmeldung sind keine kostenlosen Probestunden mehr möglich.
§ 5 Rücktrittsbedingungen
Bei einem Rücktritt von der Anmeldung bis spätestens vier Wochen vor Beginn des
Kurses/Workshops entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr, es entsteht
jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 5 €. Bei einem Rücktritt bis zwei Wochen
vor Beginn des Kurses/Workshops werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einem
Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Beginn des Kurses/Workshops wird die
gesamte Kurs-/Workshopgebühr fällig. Wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in durch die/den
Anmeldenden gestellt und die Teilnahmegebühr entrichtet wird, entfallen die vorstehend
bezeichneten Kosten mit Ausnahme der Bearbeitungsgebühr.
§ 6 Lastschrifteinzug
Mit dem Zugang der Anmeldung ist die Kulturgut gGmbH berechtigt, die in der Anmeldung
angegebenen Gesamtgebühren (ggf. auch Ratenzahlungen und Rücktrittsgebühren)
per Lastschrift einzuziehen. Die Einzugsermächtigung wird mit der Anmeldung (siehe
Anmeldungeformular) erteilt. Eine sonstige Zahlunsart etwa durch Überweisung, Bar- oder
Scheckzahlung ist nicht möglich. Liegt bei der Anmeldung keine Ermäßigungsberechtigung
vor, wird automatisch die reguläre Teilnahmegebühr fällig und auch abgebucht.
Kann die Teilnahmegebühr nicht abgebucht werden, weil der/die Teilnehmende unvollständige
oder falsche Bankdaten mitgeteilt hat oder ist zum Zeitpunkt der Abbuchung das
Konto der/des Teilnehmenden nicht gedeckt, entstehen weitere Bearbeitungsgebühren in
Höhe von 5 € zu Lasten des/der Teilnehmers/in. Ratenzahlungen sind nur möglich, wenn
diese Bestandteil der Ausschreibung des Kurses/Workshops sind.
§ 7 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden über die EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert.
§ 8 Beginn, Dauer und Ort der Kurse/Workshops
Beginn, Dauer und Ort der Kurse/Workshops werden im Programmheft und auf der
Homepage des Bildungswerkes Kulturgut veröffentlicht. Eine Unterrichtsstunde dauert
45 Minuten. Sofern nicht anders angegeben, finden an Feiertagen und in den Schulferien
NRW keine Kurse statt.
§ 9 Ermäßigung
§ 9 Ermäßigung
Die Möglichkeit der Ermäßigung können durch Auszubildende, Bonn-Ausweisinhaber/
innen, Senioren/innen mit Bonn-Ausweis, Behinderte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger/
innen, Schüler/innen, Studenten/innen (außer Fernstudium) sowie Zivildienst- und
Wehrdienstleistende gegen Ausweis in Anspruch genommen werden. Der ermäßigte
Preis wird in den Ausschreibungstexten genannt.Fallen die Kurse/Workshops zeitlich in
denselben Monat, dieselbe Woche oder auf denselben Tag, so ermäßigt sich die Gebühr
des zeitlich später beginnenden Kurses/Workshops um 10%.
§ 10 Haftung
Die Kulturgut gGmbH übernimmt für in den Räumen des Bildungswerkes Kulturgut
liegengelassene Gegenstände der Teilnehmenden keine Haftung. Eie Haftung für Unfälle,
Sach- und Personenschäden während der Kurse/Workshops wird von der Kulturgut
gGmbH nicht übernommen, es sei denn, dass der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht wurde. Während ihres Aufenthaltes in den Räumen des Bildungswerkes
Kulturgut tragen die Teilnehmenden die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen.
Die Teilnehmenden erklären, dass sie krankenversichert sind und teilen der Leitung des
Kurses/Workshops eventuelle Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit (z. B. durch
Verletzungen, Krankheit oder Behinderung) vor Kurs-/Workshopbeginn rechtzeitig mit.
Die Teilnehmenden haften der Kulturgut gGmbH für Schäden, die sie verursachen.
§ 11 Nichtdurchführung oder Abbruch der Kurse/Workshops
Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich,
einen Kurs/Workshop programmgemäß durchzuführen, so kann die Veranstaltung
durch die Kulturgut gGmbH abgesagt werden. Bei einer Absage von Veranstaltungen
durch das Bildungswerk Kulturgut werden die bereits an dieses geleisteten Zahlungen
voll zurückerstattet. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen,
Krankheit der Kurs/Workshopleitung sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, die
die Kulturgut GmbH nicht zu vertreten hat, befreien die Kulturgut gGmbH für die Dauer
ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die
Kulturgut gGmbH nicht zum Schadensersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reiseund
Übernachtungskosten verpflichtet.
§ 12 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch die Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand in Bonn.
Bildungswerk Kulturgut
Bonn, den 1.11.2010.
